An die Eltern aller Schülerinnen und Schüler

 

 

Winter-/witterungsbedingte Beeinträchtigungen

 

Schülerbeförderung mit Bussen

  

  1. Die Beförderung entfällt, wenn sie aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. winterliche Straßenverhältnisse, Unfälle etc.) nicht möglich ist. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal im Sinne einer sicheren Beförderung über die Durchführbarkeit einer Fahrt.
  2. Winterliche Straßenverhältnisse können zu starken Verspätungen oder Fahrtausfällen im Fahrplan führen. An den Haltestellen sollte daher

                bis zu 30 Minuten auf den Bus gewartet werden.

 

  1. Die Betriebsleiter nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit der Schule auf.

                Auch die Kreisverwaltung als für die Schülerbeförderung                  zuständige Behörde wird informiert.

 

  1. Wir informieren die Kitas mit Hortgruppe und einzelne Eltern in den Orten (nicht immer ist jemand für uns erreichbar). Bitte nutzen Sie die klasseninternen Telefonketten und geben Sie Informationen in der Nachbarschaft weiter.
  2. Ihre Anrufe hier in der Schule können wir nur entgegennehmen, sofern unser Büro besetzt ist. Die Sekretärin ist dienstags und donnerstags von 8 – 11 Uhr anwesend, die Schulleiterin ist in unterrichtsfreien Stunden im Büro. Den Anrufbeantworter hören wir regelmäßig ab.

 

Schulweg

 

§ 19 Grundschulordnung

 

(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

 

  1. Für Schüler, die zur Schule kommen, findet Unterricht statt.
  2. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin wegen der winterlichen Verkehrsschwierigkeiten den Unterricht, bitten wir – wie bei anderen Unterrichtsversäumnissen auch – um eine kurze Information an die Klassenlehrerin.
  3. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über angemessenes Verhalten im Bus und an der Bushaltestelle bzw. auf dem Schulweg. Auch auf dem Schulhof ist im Winter besondere Vorsicht geboten. Wir haben den gemeinsamen Erziehungsauftrag, Kinder darauf hinzuweisen, wie sie durch ihr Verhalten andere und auch sich selbst gefährden können.
  4. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte, dass durch das Parken im Bereich der Bushaltestellen der Verkehrsfluss massiv behindert wird und vor allen Dingen dieses Verhalten den sicheren Schulweg der Kinder gefährdet.